Wir, Herr Bernd Birr, Gruppenleiter der der Freien Selbsthilfegruppe Stammtisch 2019, und Herr Olaf Lehmann, stellvertretender Gruppenleiter, beide gewählt im Februar 2020 von den anwesenden Gruppenmitgliedern, haben uns am 10. März 2022 um 15 Uhr in dem Büro-Verwaltungsraum der Freien Selbsthilfegruppe Stammtisch 2019 in Bergen, Stoffregenweg 10 zusammengesetzt, um nach § 54 BGB einen nicht eingetragen Verein zum Zweck der Ausübung der Hilfe zur Selbsthilfe nach §20h SGB V, Gelder der kassenübergreifenden Fördermittel auf ein nicht privates Bankkonto zu erhalten, zu gründen. Für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins reichen zwei Gründungsmitglieder.
Wir sind uns darüber bewusst, dass wir unter folgenden Bedingungen handeln:
„§ 54BGB Nicht rechtsfähige Vereine
1Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung.
2Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.“
Wir haben diesen Weg gewählt, da von den zurzeit 18 hilfesuchenden Gruppenmitgliedern eine dauernde Mitgliedschaft in einem eingetragen Verein nicht gewollte Aufwendungen zur einer Gründung eines eingetragenen Vereins wie deren Folgekosten anstehen würden.
Als nicht eingetragener Verein haben wir die Ziele, hilfesuchenden Suchtkranken einen Weg zur Selbsthilfe begleitend aufzuzeigen, um einen neuen, suchtfreien Lebensabschnitt erleben zu können. Wir wissen, dass wir keine Ärzte wie fachlich ausgebildete Spezialisten des Gesundheitswesens sind, sondern deren Maßnahmen durch gezielte Hilfe zur Selbsthilfe unterstützend begleiten,
Nach §20h SGB V werden die Fördermittel ausschließlich für satzungsgemäße gesundheitsbezogene Selbsthilfeaufgaben verwendet.
Externe Zuwendungen werden für Mitgliederpflege, Veranstaltungen und Dinge, die nicht durch die Fördermittel abgedeckt sind, gebunden genutzt.
Wir werden diesen nicht eingetragenen Verein zeitnah beim Finanzamt anmelden und die Gemeinnützigkeit beantragen.
Wir haben für diesen Zweck eine Satzung erarbeitet und verabschiedet, um die gesteckten Ziele zügig umsetzen zu können.
Eine Mitgliederversammlung wird zum 29. April 2022 19:30 Uhr einberufen.
Auf dieser Versammlung werden die Wahlen zum Vorstand und Kassenprüfer vorgenommen.
Bergen, den 10. März 2022